Rauchmelder

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Die Niedersächsische Bauordnung wurde so angepasst, dass ab sofort bei Neubauten in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren Rauchmelder montiert werden müssen.

Bei bestehenden Gebäuden besteht eine Übergangsfrist bis 2015.

Installieren auch Sie jetzt die kleinen Lebensretter in den eigenen vier Wänden!  

 

Das ist gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken!

 

Rauchmelder retten Leben !

Die meisten Brandopfer – 70% – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch.

 

95% der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!

 

Rauchmelder haben sich als vorbeugender Brandschutz bewährt.

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, die Opfer werden im Schlaf überrascht. Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten.

 

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Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben – der laute Alarm des Rauchmelders (auch Rauchwarnmelder oder Brandmelder, Feuermelder) warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können.  

 

 

 

Rauchmelder müssen regelmäßig gewartet werden !

 

- Korrekte Installation und Platzierung in Schlaf- und Kinderzimmern sowie im

  Flur überprüfen.

- Kontrolle des Rauchmelders auf äußere Schäden

- Kontrolle der Öffnungen, ob sie frei für Raucheintritt sind

- Den Funktionstest löst man durch das Drücken der Prüftaste aus.

  Bleibt das akustische Signal aus, müssen entweder die Batterien oder, wenn das

  nicht hilft, das ganze Gerät ersetzt werden.

 

 

 

Qualität bedeutet Sicherheit !

 

Seit 2008 dürfen nur noch Rauch(warn)melder auf den Markt gebracht werden,

die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung inklusiv

Zertifikatsnummer und Angabe EN 14604 versehen sind.

Allerdings beinhaltet diese CE-Keinnzeichung keine qualitative Aussage, sondern

nur, dass das Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf.

 

Die Mindestmerkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind in der

DIN EN 14604 festgelegt:

- Der Alarmton muss mindestens 85 db(A) betragen.

- Mindestens 30 Tage bevor die Batterie gewechselt werden muss, ertönt ein

  wiederkehrendes Warnsignal.

- Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung.

- Der Rauch sollte in einem Einsatzfall von allen Seiten gleich gut in die

  Rauchkammer des Gerätes eindringen können.

- Rauchmelder, die nach dieser Norm geprt sind, erfüllen die Mindesst-

  anforderungen.

 

Wichtige Qualitätsmerkmale sind außerdemn ein vorhandener Schutz gegen Eindringen von Insekten und Schmutz, Lithium-Batterien mit einer Haltbarkeit von

bis zu 10 Jahren sowie eine 100-prozentige Garantie, mit der die Produkte bis

zum Hersteller zurückverfolgt werden können. Oftmals sind auch zusätzliche

Schnittstellen, zum Beispiel für Funksender, vorhanden.

 

Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2012 das neue "Q", ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchmelder mit erweiterter Qualitäts-

prüfung steht. Folgende Leistungsmerkma sind dabei ausschlaggebend:

- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falchalarmen.

- Erhöhte Stabilität, zum Beispiel gegen äußere Einflüsse.

- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

 

Welche Rauchmelder aktuell das Qualitätszeichen "Q" tragen, erfahren Sie unter

www.qualitaets-rauchmelder.de.

 

 

 

Rauchmelder für Gehörlose !

 

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Gehörlosen für ihre Wohnung Rauch-

melder mit Lichtsiglanlage bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel. (20.08.2014)

Weitere Informationen unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

 

 

 




 

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© Andreas Buth