Dienstgrade/Funktionen

Dienstgrade:

 

Feuerwehrmannanwärter/-in

FeuerwehrmannanwärterMindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung

 

 

Feuerwehrmann/-frau

Oberfeuerwehrmann

1 Jahr Dienstzeit oder alternative Übernahme aus Jugendfeuerwehr (min. 2 Jahre Dienstzeit ) und bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil 1)

 

 

Oberfeuerwehrmann/-frau

Oberfeuerwehrmann3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2

 

 

Hauptfeuerwehrmann/-frau

Hauptfeuerwehrmann4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer.

Funktionen in der Taktischen Einheit Truppführer oder Melder.
Oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und bestimmte Funktion (Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Stv. Jugendfeuerwehrwart, Schriftwart oder Sicherheitsbeauftragter). Funktionen in der Taktischen Einheit Truppmann.

 

 

1. Hauptfeuerwehrmann/-frau

Erster Hauptfeuerwehrmann15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer
oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und Funktion wie Hauptfeuerwehrmann.

Dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat. (höchster Mannschaftsdienstgrad, d.h. in der Regel wird nach Verleihen dieses Dienstgrades keine weitere Beförderung mehr vorgenommen.)

 

 

Löschmeister

Löschmeister

5 Dienstjahre, erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer Lehrgang, an Funktion gebunden (z. B. stellv. Führer der Taktischen Einheit, stellv. Jugendfeuerwehrwart)

 

 

Oberlöschmeister

Oberlöschmeister

6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Führer der Taktischen Einheit (Staffel oder Trupp), Jugendfeuerwehrwart, stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindepressewart, Gemeindesicherheitsbeauftragter.

 

 

Hauptlöschmeister

Hauptlöschmeister

7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer, Kreisausbilder, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter.

 

 

1. Hauptlöschmeister

Erster Hauptlöschmeister

8 Dienstjahre, Stellv. Kreisausbildungsleiter (mit Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung) oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung, Bezirkspressewart.

 

 

Brandmeister

Brandmeister

8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr, stellv. Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter

 

 

Oberbrandmeister

Oberbrandmeister9 Dienstjahre, Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr, Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, Kreisjugendfeuerwehrwart, Stv. Bezirksjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendfeuerwehrwart, stellv. Landesjugendfeuerwehrwart

 

 

Hauptbrandmeister

Hauptbrandmeister

10 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister, stellv. Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft (Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Verbandsführer), Landesjugendfeuerwehrwart

 

 

1. Hauptbrandmeister

Erster HauptbrandmeisterAn die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.

(Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter benötigen die Ausbildung als Verbandsführer).

 

 

Abschnittbrandmeister

Abschnittsbrandmeister

10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeisters. Stellv. Kreisbrandmeister, Stellv. Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr.

 

 

Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr, Funktion als Regionsbrandmeister in der Region Hannover

 

 

Regierungsbrandmeister

Regierungsbrandmeister10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister (früher Stv. Bezirksbrandmeister mit eigenem Aufsichtsbereich)

 

(1. Bezirksbrandmeister)

Erster Bezirksbrandmeister10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister ⇒ wird seit dem 18. August 2005 nicht mehr vergeben (früher Bezirksbrandmeister mit eigenem Aufsichtsbereich)

 

 

Funktionsabzeichen

 

Ortsbrandmeister/-in

 

Stv. Ortsbrandmeister/-in

 

Stadt-/Gemeindebrandmeister/-in (Funktion) und Bereitschaftsführer/-in (Funktion)

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Stellvertretender Stadt-/Gemeindebrandmeister/-in

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Abschnittsleiter/-in

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Stellvertretende/r Abschnittsleiter/-in

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Kreisbrandmeister/-in

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Stellvertretende/r Kreisbrandmeister/-inwpfafb14e7.gif

 

Regierungsbrandmeister/-in

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Helmkennzeichnung

 

Gruppenführer/-in und stv. Gruppenführer/-in (Qualifikation)

 

Helmkennzeichnung 1Streifen rot.svg

 

Ortsbrandmeister/-in (Funktion) und Zugführer/-in (Qualifikation)

 

Helmkennzeichnung 2Streifen rot.svg

 

Stadt-/Gemeindebrandmeister/-in (Funktion) und Bereitschaftsführer/-in (Funktion)

 

Helmkennzeichnung 1Ring rot.svg

 

Kreisbrandmeister/-in

 

Helmkennzeichnung 2Ringe rot.svg

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10.01.2024, 17:47 Uhr,

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Letzte Aktualisierung: 10.01.2024

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© Andreas Buth