Dienstgrade:
Feuerwehrmannanwärter/-in
Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung
Feuerwehrmann/-frau
1 Jahr Dienstzeit oder alternative Übernahme aus Jugendfeuerwehr (min. 2 Jahre Dienstzeit ) und bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil 1)
Oberfeuerwehrmann/-frau
3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2
Hauptfeuerwehrmann/-frau
4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer.
Funktionen in der Taktischen Einheit Truppführer oder Melder.
Oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und bestimmte Funktion (Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Stv. Jugendfeuerwehrwart, Schriftwart oder
Sicherheitsbeauftragter). Funktionen in der Taktischen Einheit Truppmann.
1. Hauptfeuerwehrmann/-frau
15 Jahre
Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer
oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge und Funktion wie Hauptfeuerwehrmann.
Dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat. (höchster Mannschaftsdienstgrad, d.h. in der Regel wird nach Verleihen dieses Dienstgrades keine weitere Beförderung mehr vorgenommen.)
Löschmeister
5 Dienstjahre, erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer Lehrgang, an Funktion gebunden (z. B. stellv. Führer der Taktischen Einheit, stellv. Jugendfeuerwehrwart)
Oberlöschmeister
6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Führer der Taktischen Einheit (Staffel oder Trupp), Jugendfeuerwehrwart, stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindepressewart, Gemeindesicherheitsbeauftragter.
Hauptlöschmeister
7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer, Kreisausbilder, Gemeindejugendfeuerwehrwart, Gemeindeausbildungsleiter, Kreispressewart, Kreissicherheitsbeauftragter, Kreisatemschutzbeauftragter, Kreisfunkbeauftragter.
1. Hauptlöschmeister
8 Dienstjahre, Stellv. Kreisausbildungsleiter (mit Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung) oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung, Bezirkspressewart.
Brandmeister
8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr, stellv. Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, stellv. Kreisjugendfeuerwehrwart, Kreisausbildungsleiter
Oberbrandmeister
9 Dienstjahre, Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr, Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft, Kreisjugendfeuerwehrwart, Stv. Bezirksjugendfeuerwehrwart, Bezirksjugendfeuerwehrwart, stellv. Landesjugendfeuerwehrwart
Hauptbrandmeister
10 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister, stellv. Führer der Kreisfeuerwehrbereitschaft (Erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang Verbandsführer), Landesjugendfeuerwehrwart
1. Hauptbrandmeister
An die Funktion Stadt- / Gemeindebrandmeister oder Stellv. Stadtbrandmeister in Städten mit Berufsfeuerwehr gebunden.
(Kreisbereitschaftsführer, Stellv. Abschnittsleiter benötigen die Ausbildung als Verbandsführer).
Abschnittbrandmeister
10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, An die Funktion Brandschutzabschnittsleiter gebunden. In Städten mit Berufsfeuerwehr DG des Stadtbrandmeisters. Stellv. Kreisbrandmeister, Stellv. Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr.
Kreisbrandmeister
10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr, Funktion als Regionsbrandmeister in der Region Hannover
Regierungsbrandmeister
10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister (früher Stv. Bezirksbrandmeister mit eigenem Aufsichtsbereich)
(1. Bezirksbrandmeister)
10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister ⇒ wird seit dem 18. August 2005 nicht mehr vergeben (früher Bezirksbrandmeister mit eigenem Aufsichtsbereich)
Funktionsabzeichen
Ortsbrandmeister/-in
Stv. Ortsbrandmeister/-in
Stadt-/Gemeindebrandmeister/-in (Funktion) und Bereitschaftsführer/-in (Funktion)
Stellvertretender Stadt-/Gemeindebrandmeister/-in
Abschnittsleiter/-in
Stellvertretende/r Abschnittsleiter/-in
Kreisbrandmeister/-in
Stellvertretende/r Kreisbrandmeister/-in
Regierungsbrandmeister/-in
Helmkennzeichnung
Gruppenführer/-in und stv. Gruppenführer/-in (Qualifikation)
Ortsbrandmeister/-in (Funktion) und Zugführer/-in (Qualifikation)
Stadt-/Gemeindebrandmeister/-in (Funktion) und Bereitschaftsführer/-in (Funktion)
Kreisbrandmeister/-in