Die Ausbildung der Feuerwehrleute erfolgt 3 Bereichen:
- Truppausbildung
- Technische Ausbildung
- Führungsausbildung
Truppausbildung:
Truppmann-Ausbildung Teil 1:
Dies ist der erste Lehrgang, den jeder bei uns macht.
Lehrgangsziel: Das Erlangen der Befähigung zur Übernahme von grund-
legenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in der
Truppmannfunktion unter Anleitung
Truppmann-Ausbildung Teil 2:
Dies ist der zweite Lehrgang, den jeder bei uns macht.
Lehrgangsziel: Das Erlangen der Befähigung zur selbstständigen Wahrnehmung
der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Truppführer-Ausbildung:
Dies ist ein Lehrgang der über eine Woche an der NABK in Celle oder Loy absolviert wird.
(NABK = Niedersächsische Akademie für Brand - und Katastrophenschutz)
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
Lehrgangsziel: Das Erlangen der Befähigung zum Führen eines Trupps
(2 oder 3 Feuerwehrleute = 1 Truppführer + 1 oder 2
Truppmitglieder) nach Auftrag innerhalb der Gruppe
(9 Feuerwehrleute = 1 Gruppenführer, 1 Melder, 1 Maschinist,
3 Trupps) oder Staffel (6 Feuerwehrleute = 1 Staffelführer,
1 Maschinist, 2 Trupps)
Technische Ausbildung:
Sprechfunker:
Lehrgangsort: FTZ Stadthagen (Feuerwehrtechnische Zentrale)
Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1
Lehrgangsziel: Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunk-
geräten im Feuerwehrdienst.
Maschinist:
Lehrgangsort: FTZ Stadthagen
Voraussetzung: Erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und Besitz
der für das Fahrzeug erforderlichen Führerscheinklasse;
vor Beginn der Ausbildung soll der Lehrgang "Sprechfunker"
erfolgreich absolviert sein.
Lehrgangsziel: Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener
Einrichtungen
- mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und
sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die
Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die
für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruch-
nahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Atemschutzgeräteträger:
Lehrgangsort: FTZ Stadthagen
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil I,
vor Beginn des Lehrgangs soll der Lehrgang "Sprechfunker"
abgeschlossen sein, uneingeschränkte Feuerwehr-Diensttaug-
lichkeit gemäß G 26 III
Lehrgangsziel: Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz
Gerätewart:
Lehrgangsort: NABK
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Truppführer" und
"Maschinisten"
Lehrgangsziel: Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung
der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen
Ausrüstung, soweit dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt
wird, sowie die Durchführung einfacher Wartungs- und
Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen
Atemschutzgerätewart:
Lehrgangsort: NABK
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Truppführer" und
"Atemschutzgeräteträger"
Lehrgangsziel: Befähigung zur Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung
der Atemschutzgeräte
Technische Hilfeleistung:
Lehrgangsort: NABK
Vorausetzung: erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung
Lehrgangsziel: Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen
Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für
technische Hilfeleistungen auch größeren Umfangs
Weitere Lehrgänge können an der NABK besucht werden.
Führungsausbildung:
Gruppenführer Teil 1 und 2:
Lehrgangsort: NABK
Lehrgangsdauer: jeweils 1 Woche
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Truppführer"
Lehrgangsziel: Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines
Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung
von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke
Fortbildung für Gruppenführer:
Lehrgangsort: NABK
Zugführer Teil 1 und 2:
Lehrgangsort: NABK
Lehrgangsdauer: jeweils 1 Woche
Voraussetzung: erfolgreich abgeschlossener Lehrgang "Gruppenführer"
Lehrgangsziel: Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines
erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit
Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges
Fortbildung für Zugführer:
Lehrgangsort: NABK
Leiter einer Feuerwehr:
Lehrgangsort: NABK
Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang "Gruppenführer", soweit
nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung
erforderlich ist
Lehrgangsziel: Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer
und verwaltungsmäßiger Hinsicht
Fortbildung für Leiter einer Feuerwehr:
Lehrgangsort: NABK
Weitere Lehrgänge (z. B. Verbandsführer) können an der NABK besucht werden.