Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass nachts um 3 Uhr die Feuerwehr oder eine andere Hilfsorganisation mit Martinshorn an Ihrem Haus vorbeifährt.
In den Fahrzeugen sitzen die freiwillig und ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden.
Sie werden wahrscheinlich sofort wach und denken:
- "Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig."
oder (am wahrscheinlichsten)
- "Müssen diese Idioten schon wieder so einen Krach machen?"
Nun ja, nach § 35 StVO muss der Fahrer mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinhorn fahren, um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen.
Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht,
- dass diese Idioten vor drei Minuten noch genauso friedlich in Ihrem Bett lagen
und schliefen, wie Sie?
- dass diese Idioten auch um 6 Uhr wieder raus müssen, wie Sie?
- dass diese Idioten, wenn Sie nach Stunden vom Einsatz zurückkommen, wieder
ins Bett fallen und sowieso nicht einschlafen können, weil man nun mal nicht so
gut schläft, wenn man zum Beispiel gerade einen Menschen aus einem
brennenden Haus oder aus einem verunfallten Fahrzeug gerettet hat.
- dass diese Idioten alles versucht haben, um zu verhindern, dass jemand sein Hab
und Gut oder vielleicht unersätzliche Erinnerungsstücke verliert.
- dass diese Idioten trotz aller Bemühungen mit ansehen mussten wie jemand
seine Existenz verliert.
Aber wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf Sie trotz § 35 oft das Martinhorn auslassen.
Dann haben Sie Glück und brauchen sich nicht über die "Idioten" von der Feuerwehr oder anderen ehrenamtichen Hilfsorgaisationen aufregen.
... außerdem denken die inzwischen schon selbst:
"Warum mache ich Idiot das eigentlich???"